Regionalbudget

Die ILE Mainschleife Plus bedankt sich bei allen Antragstellern für die große Resonanz an eingegangenen Förderanfragen für das Regionalbudget 2024!

 

Jährlich 100.000 Euro standen durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken bereits in 2022 und 2023 für die Förderung von Kleinprojekten in der ILE-Region Mainschleife Plus zur Verfügung. Auch für 2024 hat die ILE Mainschleife Plus den Förderbescheid erhalten. Das Entscheidungsgremium prüft aktuelle alle eingegangenen Anträge. Sobald ein Ergebnis feststeht, finden Sie dieses

 

Anträge stellen können Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Gefördert werden Kleinprojekte ab 500 Euro Zuwendungsbedarf, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro netto nicht übersteigen.

Mit dem Regionalbudget sollen Projekte finanziell gefördert werden, die die ländliche Entwicklung oder auch das Engagement vor Ort unterstützen, die regionale Identität stärken, sowie die Lebensverhältnisse der Bevölkerung verbessern oder deren Grundversorgung sichern.

Inspiration für Projektideen gewünscht?

Hier finden Sie die Regionalbudget-Broschüre 2022 mit Umsetzungsbeispielen aus allen 32 unterfränkischen ILEs:

Gerne reinklicken und inspirieren lassen!

Alle Infos zum Regionalbudget 2024

Um die Förderung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget bewerben können sich Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Diese Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Hier finden Sie den offiziellen Aufruf der ILE Mainschleife Plus zur Einreichung von Förderanfragen aus dem Regionalbudget 2023!

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben zwischen 625 € und 20.000 € liegen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Die Höchstgrenze darf alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts nicht übersteigen. Sonst ist dieses laut Definition kein Kleinprojekt mehr und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzung zur Förderung aus dem Regionalbudget.

In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

 

Voraussetzungen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der ILE-Region Mainschleife Plus liegen. Gefördert werden nur Kleinprojektemit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

 

Bewertungskriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium aus regionalen Akteuren aus verschiedenen Bereichen, wie Jugend, Gewerbe, Kirche oder Sport. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Diese sind

  • der Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums,
  • der Beitrag zur Stärkung der Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit,
  • der Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum und Identität, 
  • Nachhaltigkeit
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Bürgerschaftliches Engagement und Vernetzung
  • Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt und Klima
  • Überörtliche und lokale Ausstrahlung des Projekts

Der Fokus zur Anhebung der Projektqualität soll auf die Beratung im Vorfeld und auf die Kommunikation im Projektaufruf gelegt werden. In dieser Kommunikation ist darauf zu achten, dass Projekte gemeinwohlorientiert sein sollen und diese Projekte den reinen Beschaffungsprojekten im Zweifelsfall vorgezogen werden können.

     

    Formulare

    Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten die Hinweise der Merkblätter.

     

    Vorgehensweise

    • Einreichung Förderanfrage bis 11.12.2023 bei der verantwortlichen Stelle (ILE Mainschleife Plus)
    • Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit.
    • Entscheidungsgremium tagt Mitte Dezember und bewertet die eingereichten Anträge
    • Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle bis vor Weihnachten 2023
    • Absage: Erhalt der Absage bis vor Weihnachten 2023
    • Umsetzung des Projektes ab 01.01.2024 nach Erhalt des privatrechtlichen Vertrags
    • Projektabschluss bis 20. September 2024 (letztes Rechnungs- und Überweisungsdatum) 
    • Einreichung des vollständigen (!) Durchführungsnachweises bis 30. September 2024 bei der verantwortlichen Stelle (inkl. Bildmaterial, welches den erfolgreichen Abschluss des Projekts dokumentiert.)
    • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis voraussichtlich Jahresende 2024

     

    Bitte adressieren Sie Ihren Antrag an: 

    ILE Mainschleife Plus
    Theresa Ott
    Marktplatz 1
    97332 Volkach

    Telefon: 09381 - 40126
    E-Mail: theresa.ott@volkach.de

    Diese Projekte erhielten 2024 eine Förderzusage

    • Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Strandkörbe an der Mainfähre (Nordheim a. Main)
    • Outdoor-Boulderanlage (Untereisenheim)
    • ​​​​​​​E-Lastenfahrrad für die Gruppe Dorfgrün (Wipfeld)
    • Förderung der Biodiversität im Weinberg - mehr Aufenthaltsqualität für Mensch, Tier und Pflanze (Sommerach)
    • Schaffung eines Jugendraums - Einrichtung und Ausstattung (Eisenheim)
    • Akustik- bzw. Schallverbesserung des Veranstaltungsraums im Feuerwehrhaus (Zeilitzheim)
    • Panoramaschaukel am Aussichtssplatz Ebenhölzle (Wipfeld)
    • Anschaffung von sechs Sitzbänken und einem Tisch für den Lindacher Land-Erlebnisweg
    • Waldliegen (Zeilitzheim)
    • Obervolkacher Blickwinkel
    • Kindermusical "König David" (Volkach)
    • Bücherzelle (Volkach)
    • Trampolin auf dem Spielplatz (Krautheim)
    • Bau eines Beachvolleyballfelds inkl. Einzäunung (Unterspiesheim)
    • Neugestaltung Grünanlage Adenauerplatz (Schwanfeld)
    • Neugestaltung Gardeuniformen Prinzengarde (Wipfeld)

    Diese Projekte erhielten 2023 eine Förderzusage:

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