Regionalbudget

Bereits seit 2022 konnte die ILE Mainschleife Plus durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken jedes Jahr zur Einreichung von Förderanfragen von Kleinprojekten aufrufen. Auch für 2025 steht vorbehaltlich der Bewilligung ein Regionalbudget-Topf zur Verfügung. 75 000 Euro befinden sich darin.

 

Anträge stellen können Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Gefördert werden Kleinprojekte ab 500 Euro Zuwendungsbedarf, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro brutto nicht übersteigen.

Mit dem Regionalbudget sollen Projekte finanziell gefördert werden, die die ländliche Entwicklung oder auch das Engagement vor Ort unterstützen, die regionale Identität stärken, sowie die Lebensverhältnisse der Bevölkerung verbessern oder deren Grundversorgung sichern.

Inspiration für Projektideen gewünscht?

Hier finden Sie die Regionalbudget-Broschüre 2022 mit Umsetzungsbeispielen aus allen 32 unterfränkischen ILEs:

Gerne reinklicken und inspirieren lassen!

Alle Infos zum Regionalbudget 2025

Um die Förderung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget bewerben können sich Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Diese Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Hier finden Sie den offiziellen Aufruf der ILE Mainschleife Plus zur Einreichung von Förderanfragen aus dem Regionalbudget 2025!

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben zwischen 625 € und 20.000 € liegen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Die Höchstgrenze darf alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Bruttoausgaben eines Projekts nicht übersteigen. Sonst ist dieses laut Definition kein Kleinprojekt mehr und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzung zur Förderung aus dem Regionalbudget.

In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

 

Voraussetzungen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der ILE-Region Mainschleife Plus liegen. Gefördert werden nur Kleinprojektemit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

 

Bewertungskriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium aus regionalen Akteuren aus verschiedenen Bereichen, wie Jugend, Gewerbe, Kirche oder Sport. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Diese sind

  • der Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums,
  • der Beitrag zur Stärkung der Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit,
  • der Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum und Identität, 
  • Nachhaltigkeit
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Bürgerschaftliches Engagement und Vernetzung
  • Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt und Klima
  • Überörtliche und lokale Ausstrahlung des Projekts

Der Fokus zur Anhebung der Projektqualität soll auf die Beratung im Vorfeld und auf die Kommunikation im Projektaufruf gelegt werden. In dieser Kommunikation ist darauf zu achten, dass Projekte gemeinwohlorientiert sein sollen und diese Projekte den reinen Beschaffungsprojekten im Zweifelsfall vorgezogen werden können.

     

    Formulare

    Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten die Hinweise der Merkblätter.

     

    Vorgehensweise

    • Einreichung Förderanfrage bis 09.12.2024 bei der verantwortlichen Stelle (ILE Mainschleife Plus)
    • Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit.
    • Entscheidungsgremium tagt Mitte Dezember und bewertet die eingereichten Anträge
    • Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle bis vor Weihnachten 2024
    • Absage: Erhalt der Absage bis vor Weihnachten 2024
    • Umsetzung des Projektes ab 01.01.2025 nach Erhalt des privatrechtlichen Vertrags
    • Projektabschluss bis 20. September 2025 (letztes Rechnungs- und Überweisungsdatum) 
    • Einreichung des vollständigen (!) Durchführungsnachweises bis 30. September 2025 bei der verantwortlichen Stelle (inkl. Bildmaterial, welches den erfolgreichen Abschluss des Projekts dokumentiert.)
    • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis voraussichtlich Jahresende 2025

     

    Bitte adressieren Sie Ihren Antrag (gerne auch digital) an: 

    ILE Mainschleife Plus
    Theresa Ott
    Marktplatz 1
    97332 Volkach

    Telefon: 09381 - 40126
    E-Mail: theresa.ott@volkach.de

    Diese Projekte erhielten 2024 eine Förderzusage

    Diese Projekte erhielten 2023 eine Förderzusage:

    Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gern!