Um die Förderung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget bewerben können sich Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Diese Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben zwischen 625 € und 20.000 € liegen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Die Höchstgrenze darf alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Bruttoausgaben eines Projekts nicht übersteigen. Sonst ist dieses laut Definition kein Kleinprojekt mehr und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzung zur Förderung aus dem Regionalbudget.
In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der ILE-Region Mainschleife Plus liegen. Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium aus regionalen Akteuren aus verschiedenen Bereichen, wie Jugend, Gewerbe, Kirche oder Sport. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Diese sind
Der Fokus zur Anhebung der Projektqualität soll auf die Beratung im Vorfeld und auf die Kommunikation im Projektaufruf gelegt werden. In dieser Kommunikation ist darauf zu achten, dass Projekte gemeinwohlorientiert sein sollen und diese Projekte den reinen Beschaffungsprojekten im Zweifelsfall vorgezogen werden können.
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten die Hinweise der Merkblätter.
ILE Mainschleife Plus
Theresa Ott
Marktplatz 1
97332 Volkach
Telefon: 09381 - 40126
E-Mail: theresa.ott@volkach.de